Ein Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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Ein Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.
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