Im Mittelpunkt der Debatten stehen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide verpflichten Unternehmen zu ökologischer und sozialer Berichterstattung und werden im Sinne der Entbürokratisierung überarbeitet. Zentrale Frage – auch für Messeakteure – ist, für welche Unternehmensgrößen die Berichtspflichten künftig gelten sollen. Die EU-Kommission hat in ihrem im Februar veröffentlichten Omnibus-I-Paket u.a. vorgeschlagen, den Schwellenwert bei der CSRD von 250 auf 1.000 Mitarbeitende anzuheben (s. Übersicht).
Europäisches Parlament: Radikale Anhebung der Schwellenwerte
Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament nach monatelangen Abstimmungen seine Verhandlungsposition zum Omnibus festgelegt. Nach der Ansicht der Abgeordneten soll die CSRD künftig nur für Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz über 450 Millionen Euro gelten. Die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette aus der CSDDD sollen nur für Unternehmen greifen, die mehr als 5.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro haben. Der ursprüngliche Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses, der den Schwellenwert für die CSRD bei 1.000 Mitarbeitenden vorsah, scheiterte zuvor im Plenum.
Europäischer Rat: Position seit Sommer unverändert
Der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat sich bereits im Juni positioniert. Für die CSRD übernahm der Rat die von der Kommission vorgeschlagene Obergrenze von 1.000 Mitarbeitenden, korrigierte jedoch den zusätzlichen Umsatzschwellenwert auf 450 Millionen Euro nach oben.
Beim Anwendungsbereich der CSDDD folgt der Rat – ebenso wie das Parlament – der Linie einer deutlichen Anhebung: Die Richtlinie soll für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz gelten. Der Kommissionsvorschlag sah hier niedrigere Schwellenwerte vor.
Trilog-Verhandlungen starten
Die Verhandlungen der drei EU-Institutionen (sogenannter Trilog) sollen Mitte November beginnen. Ziel ist es, die Überarbeitung der beiden Richtlinien bis Ende 2025 abzuschließen, um die Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2026 zu ermöglichen.
Neben dem Adressatenkreis stehen auch der Umfang und die Tiefe der Überarbeitung im Fokus. Der größte Diskussionsbedarf wird weiterhin bei der Lieferkettenrichtlinie CSDDD erwartet. Das liegt vor allem daran, dass noch Uneinigkeit herrscht, wie tiefgehend Unternehmen ihre Lieferkette genau prüfen müssen, um die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Außerdem wird diskutiert, wie Unternehmen mit Hilfe von Klimatransitionsplänen ihre Geschäftsmodelle so anpassen können, dass sie zu den Klimazielen des Pariser Abkommens passen.
Parallel zu den politischen Verhandlungen in Brüssel werden auch die europäischen Berichtsstandards (ESRS), die Teil der CSRD sind, überarbeitet. Diese sollen bis Ende November verschlankt werden – unter anderem mit dem Ziel, verpflichtende Angaben stark zu reduzieren und die Wesentlichkeitsanalyse deutlich zu vereinfachen.
AUMA: Rechts- und Planungssicherheit schaffen
Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar hatte der AUMA „Sieben Forderungen der deutschen Messewirtschaft an die nächste Bundesregierung“ formuliert. Dazu gehört eine praxisnahe Gestaltung der Berichtspflichten, die eine signifikante Reduzierung des Reporting-Umfangs sowie eine bürokratiearme Umsetzung beinhaltet. Im Zusammenhang mit dem Omnibus-Paket fordert der AUMA, für Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit schnellstmöglich zu schaffen.
Vorschläge der europäischen Co-Gesetzgeber zum “Nachhaltigkeits-Omnibus”
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Kommission |
Parlament |
Rat |
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| CSRD | 1.000 MA + 50 Mio. € Umsatz / 25 Mio. € Bilanzsumme |
1.750 MA + 450 Mio. € Umsatz |
1.000 MA + 450 Mio. € Umsatz |
| CSDDD | 1.000 MA + 450 Mio. € Umsatz |
5.000 MA + 1,5 Mrd. € Umsatz |
5.000 MA + 1,5 Mrd. € Umsatz |
Quelle: AUMA News

