Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen